1 Rechtliche Grundlagen
Das Arbeitsrecht ist das Recht der abhängig Beschäftigten, der Arbeitnehmer*. Es setzt sich aus Regelungen privatrechtlicher, öffentlich-rechtlicher sowie kollektivrechtlicher Natur zusammen.
Im individuellen Arbeitsrecht werden die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und dem Arbeitgeber geregelt. Als Arbeitsvertragsrecht befasst es sich mit der Regelung der auf einem Arbeitsvertrag (Anbahnung, Begründung, Inhalt, Beendigung) beruhenden Rechtsverhältnisse.
Besondere Aspekte des Arbeitsverhältnisses regelt das öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzrecht. Dieses wehrt Gefahren zulasten der Gesundheit der Beschäftigten sowie besonders schutzbedürftiger Arbeitnehmergruppen ab (z. B. Frauen in Schwangerschaft und Mutterschutz: MuSchuG, schwerbehinderte Menschen: SGB IX, Nichtraucherschutz: ArbStättVO, etc.)
Da der Arbeitsvertrag ein gegenseitiger Vertrag im Sinne der §§ 320 ff. BGB ist, gelten bei Leistungsstörungen grundsätzlich die allgemeinen schuldrechtlichen Vorschriften (§§ 275–304 BGB und §§ 320–326 BGB). Diese werden von arbeitsrechtlich relevanten Gesetzen und Verordnungen spezifiziert bzw. eingeschränkt.
Für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Betrieben mit regelmäßig mehr als 10 vollbeschäftigten Arbeitnehmern gelten die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG). Regelungen zum Sonderkündigungsschutz sowie weitere spezielle Schutzgesetze finden sich auch im Mutterschutzgesetz (MuSchG), Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), Sozialgesetzbuch Band IX (SGB IX) für schwerbehinderte Menschen sowie in § 11 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) für befristete Arbeitsverhältnisse.
Zu den zahlreichen, für ein Kinounternehmen relevanten Bestimmungen gehört weiterhin das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG), das die Zahlung des Arbeitsentgelts an gesetzlichen Feiertagen und die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall regelt. Das Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (BUrlG) dient neben Tarifverträgen der Regelung des jährlichen Erholungsurlaubs, das Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt Berufsausbildung und Umschulung.
Das kollektive Arbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen den Vereinigungen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und ihren Vertretungsorganen. Dazu gehört das Recht der arbeitsrechtlichen Koalitionen (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände), das Tarifvertragsgesetz (TVG), das Arbeitskampfrecht (Streiks und Aussperrungen) und das Mitbestimmungsrecht in Unternehmen und Betrieben (BetrVG). Das kollektive Arbeitsrecht ist geprägt durch die in Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes garantierte Koalitionsfreiheit.
Das Arbeitsrecht ordnet sich in die normale Normenhierarchie ein, mit einer Rangfolge vom ranghöchsten zur rangniedrigsten Gestaltungsregelung: (1) primäres und sekundäres Europäisches Unionsrecht – (2) Verfassungsrecht – (3) zwingendes Gesetzesrecht – (4) Tarifvertragsrecht – (5) Betriebsvereinbarung – (6) Einzelarbeitsvertrag – (7) Direktionsrecht des Arbeitgebers.