Filmabrechnung & Buchhaltung

1 Eintrittspreisgestaltung

Die Preisgestaltung beim Ticketverkauf liegt grundsätzlich im Ermessen der Kinobetreiber, Verleihfirmen können aber einen Mindestverleihanteil je Besucher verlangen, der unabhängig vom Fimmietensatz zu zahlen ist. In der Praxis sind die Ticketpreise bundesweit relativ einheitlich und variieren nur leicht je nach ortsüblichen Gegebenheiten und Angebot (technische Ausstattung, Art des Kinos, Aktualität des Filmprogramms). Im Jahr 2019 kostete ein Kinoticket im Durchschnitt 8,63 Euro. In den Multiplexen lag der Preis mit 9,14 dabei höher als in den Arthouse-Kinos mit 7,73 Euro. Die meisten Kinos setzen auf ein gestaffeltes Preismodell mit Zuschlägen für Überlänge und 3D-Filme und ermäßigten Preisen für Kinder, Schülerinnen und Schüler, Studierende, Schwerbehinderte und deren Begleitpersonen. Viele Kinos bieten unter der Woche oder an einzelnen Tagen (Kinotag) günstigere Preise als an den besucherstarken Tagen Donnerstag, Freitag und Samstag (zur Preisgestaltung siehe auch „Marketing als Unternehmensstrategie“).

2 Abrechnungsstandards

Ein vorab vereinbarter Anteil an den Karteneinnahmen ist als Verleihmiete zu zahlen. Im Zentrum der Filmabrechnung stehen die Terminbestätigung (TB), die als Vertrag zwischen Kino und Verleih die Konditionen des Abspiels festhält, die Spielfilmabrechnung über den Kinobesuch und das Kinoticket als Beleg des Kinobesuchs. Im „Abrechnungsleitfaden“, der beim Verband der Filmverleiher e.V. (VdF) bezogen werden kann, haben die Verleihunternehmen festgehalten, in welcher Form die Filmabrechnung und Buchführung über den Ticketverkauf zu erfolgen hat. Die Kinobetriebe rechnen wöchentlich selbstständig mit dem Verleih ab und überweisen den vertraglich vereinbarten Anteil an den Einnahmen als Gutschrift. Die Abrechnungskontrollabteilung (AK) des Verleiherverbandes überprüft in stichpunktartigen Kontrollen, ob korrekt abgerechnet wurde. Sie ist zudem von der Filmförderungsanstalt beauftragt, die Richtigkeit der FFA-Besuchermeldungen zu überprüfen.

3 Das Kinoticket

Um eine ordnungsgemäße Abrechnung aller Kinobesuche zu gewährleisten, muss ein Kino entweder die vom VdF zertifizierten EDV-Kassensysteme (s.u.) zum Kartenverkauf und zur Abrechnung benutzen, oder als Kinotickets lizensierte Vordrucke von SPIO-Vertragsdruckereien verwenden. Informationen zu lizensierten Kassensystemen und Druckereien gibt es beim Verleiherverband. Die Vordrucke müssen unter anderem eine laufende Nummer, den Namen des Kinos, das SPIO-Siegel und das Impressum der Druckerei enthalten. Jedes verkaufte Ticket muss darüber hinaus eindeutig einem Tag und Film, einer Vorstellung, einer Platzkategorie und gegebenenfalls einer Kassenstation zuzuordnen sein. Bei Computerkarten erfolgt dies durch Aufdruck dieser Daten bei der Ausgabe an der Kasse.

Rollenkarten

Die Mehrzahl der Kinos verfügt über ein EDV-Kassensystem und druckt die Kinotickets als Computerkarten an der Kasse aus. In einigen Kinos sind noch Rollenkarten im Einsatz – sei es, weil das Kino nicht über ein EDV-System verfügt, oder weil die Karten einen nostalgischen Charme besitzen. In diesem Fall muss über den Verkauf Buch geführt werden, indem für jede Vorführung und jede einzelne Platzkategorie jeweils die Anfangs- und Endnummer der verkauften Karten notiert wird. Für jede Vorführung und jeden Eintrittspreis muss das Kino dabei eine eigene Kartenserie einsetzen. Auch für Vorführungen mit Zuschlägen oder Vorverkaufsgebühren und Freikarten muss eine eigene Kartenserie verwendet werden.

Online-Tickets

23 % aller Kinotickets wurden 2019 online erworben. Erfolgt die Tickettransaktion über standardisierte und vom VdF zertifizierte Kinokassensysteme, ist eine physische Kartenausgabe nicht mehr nötig – die Besucherinnen und Besucher können dann gleich mit ihrem gespeicherten oder ausgedruckten Ticket zum Einlass gehen, wo der Ticketcode eingescannt und mit der Buchung abgeglichen wird. Wenn das Online-Ticket über ein nicht lizensiertes System ausgegeben wurde, muss es im Kino gegen ein SPIO-Ticket eingetauscht werden, damit eine korrekte Abrechnung erfolgen kann. Die meisten Kinos arbeiten beim Online-Ticketing Drittanbietern zusammen, die eine Schnittstelle zu einem zertifiziert Kinokassensystem haben. Sie übernehmen die Programmierung, Datenlagerung und sichere Zahlungsabwicklung der Online-Buchungen und leiten die Kartenbuchungen und Einnahmen an die Kinos weiter. Diese Dienstleistung wird über einen Festpreis pro Ticket oder einen Anteil am Ticketpreis abgerechnet.

Freikarten

Als Regel für den Freikartenverkauf gilt – sofern nicht mit dem Verleih anders vereinbart oder von diesem gefordert -, dass die wöchentliche Freikartenquote maximal 5% der Sitzplätze betragen darf, bei 100 Sitzplätzen wären das beispielsweise 5 Stück.Von dieser Quote ausgenommen sind Freikarten für Mitglieder der SPIO, FSK und der Filmwirtschaftsverbände. Für jeden unbezahlten Kinobesuch (also auch, wenn Beschäftigte einen Film im eigenen Kino ansehen) muss eine Freikarte ausgegeben werden. Der VdF empfiehlt, die Ausgabe nach Besuchergruppen differenziert festzuhalten (Behindertenbegleitperson, SPIO-Ausweis, Personal).

Gutscheine

Bei Einlösung eines Gutscheins muss immer eine Eintrittskarte ausgegeben werden, die dem regulären Kartenwert entspricht. Eine Ausgabe von günstigeren Karten oder Freikarten ist unzulässig – es sei denn der Gutschein ist Teil eines insgesamt rabbattierten Paketes . Wurden die Gutscheine auf SPIO-Kinokartenmaterial ausgedruckt, so müssen sowohl die Ausgabe des Gutscheins als auch die Einlösung im Abrechnungssystem erfasst werden. Ein Sonderfall sind Gutscheine, die der Verleih etwa im Rahmen von Werbeaktionen ausgibt. Diese werden zunächst regulär eingelöst und dann mit getrennter Rechnung beim Verleih abgerechnet.

Kundenkarten und Flatrates

Kundenkarten oder Mitgliedschaften, die zum Verkauf ermäßigter Tickets berechtigen, müssen mit der Abrechnungskontrollabteilung des Verleiherverbandes anteilig abgerechnet werden. Auch Flatrate-Angebote müssen mit den Verleihern abgestimmt werden: Die Parteien einigen sich hier auf einen fiktiven Einzelkartenpreis, der bei jedem Besuch mit einer Flatrate-Kundenkarte mit dem betreffenden Verleih abgerechnet wird.

Aufschläge und Vorverkaufsgebühren

Aufschläge auf den Ticketpreis, z. B. für Reservierung, Überlänge oder 3-D-Vorführungen, müssen mit dem Verleih und der FFA abgerechnet werden. Ausgenommen sind Vorverkaufsgebühren in Höhe von maximal 10 % des Kartenpreises, sofern sie tatsächlich einen Aufschlag auf den regulären Kartenpreis darstellen und als solcher ausgewiesen sind und sofern der Verkauf extern oder mindestens 24 Stunden vor Beginn der Vorführung erfolgt. Hier wird vor allem dem Umstand Rechnung getragen, dass beim Online-Ticketing zusätzliche Gebühren vom Kino an die Ticketing-Dienstleister entrichtet werden müssen. Siehe hierzu auch die „Übersicht zu besonderen Geschäftsmodellen in Bezug auf die Filmabgabepflicht gem. § 151 i.V.m. §§ 146ff FFG“ der FFA.


Notkartenbestände

Für den Fall, dass die Kassen-EDV ausfällt, sollten Kinos SPIO-Rollenkarten bereithalten.

Aufbewahrungspflicht

Buchhaltungsunterlagen, Kassenberichte und Tagesrapporte müssen mindestens zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Nicht verkaufte SPIO-Karten (Storni, Fehldrucke, Systemeinrichtungskarten) sind ebenfalls aufbewahrungspflichtig – nicht nachgewiesene Eintrittskarten gelten bei einer Kontrolle als verkauft.

Abrechnungskontrolle

Alle maßgeblichen Unterlagen müssen dem Verleih oder der Abrechnungskontrollabteilung des Verleiherverbandes auf Anfrage vorgelegt werden. Die Verwendung lizensierter Eintrittskarten muss lückenlos nachweisbar sein, weshalb sich eine regelmäßige Karteninventur empfiehlt. Eine Übersicht über die Prüfungsunterlagen, die bei einer Revision bereitgehalten werden müssen, sowie Musterformulare für Kassenberichte, Inventur- und Übergabeprotokolle finden sich im Abrechnungsleitfaden des VdF.

4 Muster-Spielfilmabrechnung

Kinos rechnen wöchentlich mit dem jeweiligen Verleih den Einsatz der gebuchten Filme ab, hierbei müssen auch Einnahmen aus Gutscheinen, Mitgliedschaften oder Flatrate-Tickets anteilig berücksichtigt werden. Die Spielfilmabrechnung muss für jeden Film einzeln ausgefüllt werden und enthält Angaben zu den Besucherzahlen jeder einzelnen Vorführung, zu den Besuchen pro Kinosaal und zur Anzahl der Tickets in allen Tarifgruppen.

Vom Bruttoergebnis werden Mehrwertsteuer und Filmabgabe  abgezogen, und aus dem Ergebnis wird die Filmmiete ermittelt. Fällt die Filmmiete niedriger aus als die Mindestgarantie, ist der Mindestgarantiebetrag fällig.

Musterspielfilmabrechnung, Copyright: Verband der Filmverleiher e.V. (VdF), www.vdfkino.de

5 EDV-Kassensysteme & Management-Software

EDV-Kassensysteme und Management-Software gibt es von verschiedenen Anbietern und in einer Vielzahl von Preisklassen, von der günstigen Verwaltungs- und Abrechnungssoftware für das Ein-Saal-Kino mit Rollenkarten bis zum Center-Komplettpaket, mit dem sich vom Ticketkauf an der Kasse über die Filmplanung und -abrechnung bis hin zu Web-Design, Digital Signage und Projektion alle Kundeninteraktionen und Verwaltungstätigkeiten und dazu noch die Haustechnik organisieren, auswerten und vernetzen lässt (siehe „Theater-Management-System“).

Die Kosten für die Management-Software variieren je nach Umfang des gebuchten Paketes und setzen sich zumeist aus einer festen Gebühr für die Installation sowie Hardware und einer monatlichen Gebühr zusammen, die sich an der Anzahl der Leinwände oder am Ticketvolumen bzw. -preis orientiert. Einige Anbieter berechnen monatliche Wartungskosten. Während ein elektronisches Kassen- und Abrechnungssystem für die meisten Betriebe sinnvoll ist, weil es den Buchhaltungsaufwand erheblich vermindert und eine korrekte, revisionssichere Abrechnung befördert, muss beim Zukauf weiterer Module abgewogen werden, ob sich die Anschaffung lohnt: Werden die zusätzlichen Daten des Analysetools wirklich genutzt? Stehen Kosten und Konfigurationsaufwand im Verhältnis zur Zeitersparnis bei den täglichen Abläufen? Welche Kundenbindungsinstrumente machen für meine Zielgruppe und mein Profil Sinn?

Die meisten Angebote sind als modulare Systeme aufgebaut, die nach Kinobetriebsbedarf skalierbar sind. Anbieter von modularen Systemen mit Schwerpunkt Kassenverwaltung sind beispielsweise TICKET international, Vista, Cinetixx, Mars EDV oder Compeso. Es gibt aber auch Firmen, die sich auf einzelne Aspekte des Kunden- und Kinomanagements wie Kundenbindung (Cinuru), Datensammlung & Analyse (Showtime Analytics), Kinowebseiten (Cineprog) oder Online-Ticketing (Kinoheld) spezialisiert haben. Bei der Zusammenarbeit mit verschiedenen Anbietern etwa für Kassensoftware, Online-Ticketing und Programmierung der Website sollte auf offene Systeme und Kompatibilität geachtet werden.

Zu den Modulen, die von EDV-Kassensystemen und Management-Software angeboten werden, gehören:

Computerkassen-Software

Steuerung der Computerkasse, Verkauf von Kino-Tickets und Concessions sowie Belegausgabe (seit 2020 besteht Belegausgabepflicht!), Buchung Platzkarten/freie Platzwahl, Handling von Kundenkarten, Gutscheinen, Freikarten und Storni, Konfiguration von Preisen und Rabatten.

Achtung: Seit dem 01.01.2020 müssen alle Kassensysteme nach der Kassensicherungsverordnung (KassensichV) über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zur vollständigen und manipulationssicheren Speicherung von Geschäftsvorfällen verfügen.

Verwaltung & Abrechnung

Anlage Spielplan für Kasse, Technik, Verwaltung, Website und App, Eventmanagement, Spielfilmabrechnung mit dem Verleih, Erstellung Kartenbericht/Tageskassenrapport, Bedienerbericht, Statistiken und Filmlisten für Abrechnungskontrolle, GEMA, FFA und Kinoprogrammpreisanträge, Personal- und Zeitplanung, Bestandsverfolgung.

Programmplanung

Programmplanung mit Hilfe von Filmdatenbank und Startplan;

Analyse

Erstellung Besucherstatistiken, Einnahmestatistiken, Web-Traffic, Kundenprofile.

Datensicherung

Revisionssichere und datenschutzkompatible Datensicherung in der Cloud oder auf einem kinoeigenen Server.

Online-Ticketing/Online-Concession-Verkauf

In die hauseigene Website integrierbare Online-Ticketing-Plattform, Buchungs- und Zahlungsabwicklung der Online-Käufe, Kundenverwaltung, Datensicherung, Ticket-App.

Achtung: Nur durch den Verband der Filmverleiher zertifizierte Anbieter dürfen Online-Belege anbieten, die auch als Kinoticket an der Kasse verwendbar sind. Anders erworbene Belege oder Zugangscodes müssen im Kino gegen SPIO-Karten eingetauscht werden.

Marketing

Mobile Marketing, Kino-App, Newsletter, Kino-Website, Webshops, Kundenbindungs-Instrumente, Customer Relationship Management (CRM).

Technik-Steuerung (Theater-Management-System)

Werbeflächen- und Trailerplanung, Verwaltung Self-Service-Stationen, In-Seat-Order (digitale Concessions-Bestellung vom Sitzplatz aus), Projektion, Beleuchtung & Haustechnik (siehe „Theater-Management-System“).

Hardware

Die meisten Anbieter verkaufen zusätzlich systemkompatible Hardware: Computerkassen, EC-Terminals, Scanner, Self-Service-Stationen, Touchscreens, Digital Signage (digitale Werbeflächen).

Die Angebote im digitalen Kino-Management verändern sich fortlaufend. Einen Überblick über die aktuellen Systeme und Anbieter kann man sich auf den Fachmessen der Branche – Filmwoche München, AG Kino-Gilde-Screenings, Kinokongress, Filmmesse Köln, Filmkunstmesse Leipzig – verschaffen. Auch die Kinoverbände können hier weiterhelfen.

Eine Übersicht über die Anbieter digitaler Management-Software findet sich in der Broschüre „Smart Data für das Kino“ (2017) des HdF: hdf-kino.de/presse/publikationen/

6 Finanzbuchhaltung & Musterkontenrahmen

Jedes Unternehmen ist gesetzlich verpflichtet, eine Buchhaltung und einen Jahresabschluss zu erstellen. Dies ist Grundlage für die Besteuerung der Betriebe, aus handelsrechtlichen Gründen vorgeschrieben und dient vor allem aber auch dazu, jederzeit einen aktuellen Überblick über das wirtschaftliche Geschehen in einem Unternehmen zu behalten.

Die Transparenz und den Informationsgehalt des Rechnungswesens zu erhöhen, beginnt mit der Erarbeitung eines branchenspezifischen Kontenplans. Ein Kontenplan legt fest, wie Geschäftsvorfälle wie der Verkauf von Tickets, Concessions, das Präsentieren von Werbung, die Ausgaben für Personal, usw., erfasst werden. Jedes Buchhaltungssystem arbeitet mit einem Kontenplan, der zunächst vorgegeben ist, jedoch leicht auf die speziellen Bedürfnisse eines Unternehmens zugeschnitten werden kann.

Die rmc medien+kreativ consult hat schon vor vielen Jahren einen Musterkontenrahmen für Filmtheaterbetriebe entwickelt, der inzwischen von vielen Unternehmen eingesetzt wird. Der Plan ist in allen gängigen Buchhaltungssystemen umsetzbar und gibt einen guten Einblick in die verschiedenen Einnahmen-, Kosten- und Arbeitsbereiche, die in einem Kino vorkommen. Zu den wichtigsten Einnahme- und Ausgabepositionen im Kinobetrieb gehören:

Einnahmen im Kinobetrieb

Im Wesentlichen generieren Kinobetriebe ihre Einnahmen mit dem Verkauf von Eintrittskarten und Concessions an Kinobesucherinnen und -besucher. Die Umsätze fluktuieren nach Filmangebot und auch nach Jahreszeiten: Die besucherstärksten Kinomonate liegen im Winter von Oktober bis März. Einnahmen aus Tickets & Concessions machen durchschnittlich rund 90 % der erwirtschafteten Erlöse aus. Die restlichen 10 % setzen sich aus Einnahmen durch Vermietung, Werbung, Gastronomie und Prämien bzw. Förderungen zusammen.

Ticketverkauf: Der Ticketverkauf stellt die wichtigste Einnahmequelle des Kinobetriebes dar, allerdings müssen durchschnittlich 48 % der Ticketeinnahmen als Verleihmiete gezahlt werden. Hilfreich zur Einschätzung des zu erwartenden Umsatzes sind die jährlichen statistischen Erhebungen der FFA, die unter anderem den durchschnittlichen Eintrittspreis und das Besucheraufkommen je Sitzplatz für die einzelnen Bundesländer auflisten.

Der Umsatz, den ein Kino mit dem Verkauf von Kinotickets erwirtschaften kann, hängt auch von Filmangebot und -belieferung ab. Im Kinorekordjahr 2015 mit insgesamt 139 Millionen verkauften Tickets (2014, 2016: je 121 Mio.) zeichneten 5 von 596 Filmen – „Fack ju Göhte 2“, „Minions“, „James Bond: Spectre“, „Honig im Kopf“ und „Star Wars: Das Erwachen der Macht“ – für rund ein Viertel aller Kinobesuche verantwortlich. (FFA, Das Kinoergebnis 2019, Jahresfilmhitlisten International 2015)

Concessions: Im Jahr 2019 kauften 61 % aller Zuschauerinnen und Zuschauer zusätzlich zum Kinoticket noch Snacks und Getränke für durchschnittlich je 7,99 Euro (Arthouse-Kinos: 48 % à 7,12 Euro). Im Durchschnitt gab jeder Gast 4,19 für Concession-Artikel aus. Damit sind die Einnahmen aus Concessions nach dem Ticketverkauf die zweitwichtigste Einnahmequelle für den Kinobetrieb. Bei der Preisgestaltung sollte der Einkaufspreis für das Kino möglichst weniger 30 % des Endverbraucherpreises betragen.

Vermietung: Mit der Vermietung von Räumlichkeiten für Geburtstage, Firmen- und Pressevorführungen oder Filmveranstaltungen und Festivals, die von Drittanbietern organisiert werden, lassen sich zusätzliche Einnahmen generieren. Je nach Ausstattung (Konferenztechnik, Tageslicht, Gastronomie, Bühne) ist auch eine Vermietung für kinofremde Zwecke wie Konferenzen, Seminare, Theateraufführungen und Konzerte möglich, bei der idealerweise freie Zeiten tagsüber genutzt werden können. Die Abrechnung erfolgt anteilig an den Einnahmen oder als Pauschale.

Werbung: Die Einnahmen aus Leinwandwerbung sind abhängig von den Besucherzahlen des Kinos und fallen bei kleineren Kinos eher gering aus. In der Regel schließen Kinos einen exklusiven Vertrag mit einer Werbemittlerfirma – diese akquiriert Leinwandwerbung, vermittelt sie an die Kinos weiter und übernimmt die Abrechnung (siehe „Werbeverwaltungsvertrag“). Zusätzlich können Kinos digitale und analoge Werbeflächen (Website, Social Media bzw. Sonderwerbeflächen an Gebäuden und Anzeigen im Programmheft) an Verleihfirmen oder regionale Anbieter verkaufen.

Preise & Förderung: Die Förderinstitutionen von Bund und Ländern unterstützen Investitionen in Umbau, Neubau, Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit mit günstigen Darlehen und Zuschüssen. Kulturförderung für anspruchsvolle Filmprogramme gibt es in Form von Programmpreisen und Zuschüssen von Europa Cinemas (nur für Mitglieder), der Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) und den Filmstiftungen der Länder. Obwohl die Kulturförderung jedes Jahr neu beantragt werden muss, ist sie für viele Arthouse-Kinos eine regelmäßige Einnahmequelle (siehe „Inklusion und Barrierefreiheit“, „Nachhaltigkeit im Kinobetrieb“ und „Kinoförderung“).

Gastronomie: Viele Kinos betreiben zusätzlich zum Kino eine Kneipe, ein Café oder ein Restaurant. Das ist ein eigenständiges wirtschaftliches Unterfangen, das im Aufwand nicht unterschätzt werden darf, wenn das Angebot über einen Kaffee vor oder ein Bier nach dem Kinobesuch hinausgehen soll.

Ausgaben im Kinobetrieb

Den größten Anteil der Kosten im Kinobetrieb machen die Lizenzrechte für die Filmvorführungen aus (Filmmiete). Ebenso wie die Kosten für Wareneinkauf sind diese jedoch variabel und vom Umsatz abhängig. Entscheidend für die Rentabilität des Betriebes ist neben den Einnahmen vor allem die Höhe der Fix- und Betriebskosten, beispielsweise ein günstiger Miet-bzw. Pachtvertrag.

Filmmiete: Für die Aufführungsrechte, Filmkopien und Werbematerial erhalten Verleihfirmen einen Anteil an den Ticketeinahmen. Filmmieten sind frei verhandelbar, liegen zum Filmstart aber meist zwischen 43,1 und 53,5 % der Einnahmen aus dem Ticketverkauf. Große Kinoketten sind hier im Vorteil, doch einzelne Kinos haben die Möglichkeit, sich einer Einkaufsgemeinschaft anzuschließen, in der eine zentrale Disposition die Preise für alle aushandelt (siehe auch „Filmmiete“ in Kapitel 4).

Personal: Viele Kinos arbeiten mit einem kleinen Stamm aus festangestelltem Personal in Verwaltung, Disposition, Marketing sowie Technik und beschäftigen im Servicebereich (Kasse, Gastronomie, Einlass) überwiegend Minijobber und Studierende. Einen Entgelttarifvertrag für Kinobetriebe gibt es derzeit nicht, einzelne Betriebe wie die Cinemaxx und CineStar-Kinos oder die Yorck-Kinogruppehaben hausinterne Tarifvereinbarungen (siehe „Arbeits- und Tarifrecht“). Für die Kalkulation der Personalkosten sollte auch das Inhabereinkommen berücksichtigt werden.

Gebäudemiete/Kapitaldienst: Die Kosten für Pacht bzw. Miete (oder Abzahlung und Zinsen bei Eigentum) des Filmtheaters bilden nach Filmmiete und Personalkosten oft den drittgrößten Anteil der monatlichen Kosten. Da die Verträge über längere Zeiträume abgeschlossen werden und einen wichtigen Fixkostenfaktor darstellen, ist es hier besonders wichtig, einen vertretbaren Preis zu verhandeln.

Investitionen: Zu den größten Investitionen, die Kinobetriebe in den letzten Jahren tätigen mussten, gehörte die flächendeckende Digitalisierung. Anders als bei 35-mm-Projektoren ist davon auszugehen, dass die Projektionstechnik alle 7–10 Jahre ersetzt werden muss. Mit Investitionen in die Nachhaltigkeit lassen sich dagegen oft Betriebskosten einsparen. Für Investitionen in Umbau, Neubau, technische Ausstattung, Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit gibt es Förderprogramme von Bund und Ländern (siehe Kapitel 10 „Inklusion und Barrierefreiheit“, 11 „Nachhaltigkeit im Kino“ und 13 „Kinoförderung“).

Laufende Betriebskosten: Zu den laufenden Kosten gehören neben Kosten für Strom, Heizung und Lüftung auch Kosten für Wartungsverträge, Reparaturen, Software-Lizenzen, Versicherungen, Abfallentsorgung, Kraftfahrzeuge sowie Provider-Gebühren.

Marketing und Werbung: Bei den Kosten für Marketing und Werbung sollten neben Sachkosten für Flyer, Kundenkarten, Anzeigen und Software auch Personalkosten für Konzeption, Redaktion, Grafik und Betreuung von Website und Social-Media-Präsenzen berücksichtigt werden.

Musterkontenrahmen

Nachfolgende Konten der Gewinn- und Verlustrechnung beruhen beispielhaft auf der Grundlage eines SKR 03. Dargestellt sind im Wesentlichen kinospezifische Kontenbezeichnungen, darüber hinaus verfügt ein Kontenrahmen über eine Fülle weiterer Konten.

Die angegebenen Konten-Nummern sind beliebig, die Reihenfolge unwesentlich. Die Kontengruppen stellen gleichzeitig eine sinnvolle Struktur für die Gliederung der betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) dar. Eine BWA kann mit jedem Buchhaltungssystem individuell gestaltet werden. Dabei erfolgt eine Festlegung der gewünschten Struktur, der dann jedes einzelne, vom Unternehmen genutzte Konto exakt zugeordnet wird. Eine BWA sollte immer einen Vorjahresvergleich beinhalten. Die BWA-Auswertungen können recht einfach um Kennzahlen ergänzt werden. Wichtige Kennzahlen sind z.B. Pro-Kopf-Erlöse aus Tickets, Concessions und Werbung, und Prozentsätze für den Wareneinkauf und die Filmmiete, jeweils gemessen am jeweiligen Umsatz.

Der Musterkontenrahmen wurde uns freundlicherweise von der rmc medien+kreativ consult zum Abdruck im Leitfaden zur Verfügung gestellt. Thomas Pintzke, der Ansprechpartner bei der rmc, unterstützt gerne bei der erstmaligen Einrichtung, auch bei der sinnvollen Festlegung von Strukturen der regelmäßigen Zahlenauswertung (BWA). rmc-medien.de

Musterkontenrahmen, Copyright: rmc medien + kreativ consult 2021 , www.rmc-medien.de

7 Ressourcen

Verband der Filmverleiher: „Abrechnungsleitfaden“, Berlin: Zusammenstellung der Verleih-Richtlinien für eine korrekte Filmabrechnung, bestellbar unter vdfkino.de/

creativeBase GmbH (Hrsg.), Das Kinohandbuch: aktuelle Kino- und Industrieadressen mit Ansprechpartnern, Statistiken, Branchenterminen, erscheint jährlich, mediabiz.de/relaunch/khb/

Steiger, Thomas (2017): Smart-Data für das Kino. Intelligente Datennutzung als Umsatztreiber, Berlin: Übersicht über Anbieter von Kassensystemen und Smart-Data-Lösungen, hdf-kino.de/presse/publikationen/

Gefördert durch: FFA Filmförderungsanstalt